Durch Nachrüsten
Steuern sparen
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Vater Staat gewährt den Steuerfreibetrag von 330 Euro allerdings nur für Nachrüstungen, die bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Außerdem muss das betreffende Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein.
Die Nachrüstung erfolgt unter anderem in den über 30.000 Kfz-Meisterbetrieben, die für Abgasuntersuchungen zugelassen sind. Sie bestätigen auch die Umrüstung mit einer Ab¬nahmebe¬scheinigung zur Vorlage bei der Zulassungs¬stelle. Nimmt ein Betrieb die Nachrüstung vor, der keine Zulassung für Abgasuntersuchungen hat, muss die Abnahme von einem amt¬lich anerkannten Sachver¬ständigen oder einem gleichgestellten Prü¬fer durchgeführt und bescheinigt werden. Das kostet zusätzlich. |


